Außengastronomie, Warenauslage und Ladesäule an einer innerstädtischen Straße
Erftpost

Der Rat der Stadt Frechen hat am 13. Oktober die siebte Änderung der Sondernutzungssatzung beschlossen. Damit werden die Gebühren für Nutzungen öffentlicher Straßen, Wege und Plätze angepasst. Die neuen Regelungen sollen am 2. November im Amtsblatt veröffentlicht werden und am 3. November 2026 in Kraft treten.

Für Tische und Stühle der Außengastronomie steigt die monatliche Gebühr von vier auf sechs Euro je Quadratmeter. Auch Warenausstellungen und Warenverkäufe vor Geschäften und Gaststätten werden künftig mit sechs statt bisher fünf Euro je Quadratmeter und Monat berechnet.

Neu aufgenommen wird die gewerbliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Pro Ladesäule werden monatlich fünf Euro fällig. Für jeden zugehörigen Stellplatz kommen 62,50 Euro pro Monat hinzu. Die Stadt schafft damit erstmals einen ausdrücklichen Gebührentatbestand für kommerzielle Ladeangebote im öffentlichen Straßenraum.

Sondernutzungen umfassen außerdem beispielsweise Werbeanlagen, Bauzäune, Gerüste und Container. Nach Angaben der Stadt fließen bei der Berechnung unter anderem die Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs, das wirtschaftliche Interesse und Infrastrukturkosten ein. Die Verwaltung will Satzung und Tarif künftig jährlich überprüfen.

Quelle: Stadt Frechen →
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