
In Erftstadt beginnt die Vorbereitung auf das Grundschuljahr 2027/2028. Das städtische Schulverwaltungsamt schreibt im September 2026 alle Erziehungsberechtigten an, deren Kinder bis einschließlich 30. September 2027 sechs Jahre alt werden. Für diese Kinder beginnt die Schulpflicht mit dem neuen Schuljahr am 1. August 2027; als voraussichtlichen Einschulungstag nennt die Stadt den 2. September 2027.
Die Anmeldung an der gewünschten Grundschule ist in zwei Zeiträumen möglich: vom 5. bis 16. Oktober 2026 sowie vom 2. bis 14. November 2026. Eltern müssen zuvor mit der jeweiligen Schule einen Termin für das Anmeldegespräch vereinbaren. Das Kind soll bei diesem Gespräch dabei sein. Mitzubringen sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie der Impfausweis.
Die Auswahl einer Schule bedeutet noch keine automatische Aufnahme. Über die Vergabe der vorhandenen Plätze entscheidet die jeweilige Schulleitung nach den gesetzlichen Vorgaben und den verfügbaren Kapazitäten. Ein Aufnahmeanspruch besteht grundsätzlich nur gegenüber derjenigen Grundschule im eigenen Stadt- oder Gemeindegebiet, die dem Wohnort am nächsten liegt. Familien sollten mögliche Alternativen deshalb frühzeitig mitbedenken.
Auch für die Schülerbeförderung ist die Entfernung entscheidend. Fahrkosten beziehungsweise ein Schülerticket können laut Stadt nur bewilligt werden, wenn der Fußweg zur nächstgelegenen Grundschule mehr als zwei Kilometer beträgt. Weitere Einzelheiten und die Kontaktmöglichkeit für Rückfragen stehen im Anschreiben des Schulverwaltungsamts.
Quelle: Stadt Erftstadt