
Die Stadt Erftstadt weist auf eine bis Ende September geltende Allgemeinverfügung des Rhein-Erft-Kreises hin. Danach ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Fließgewässern im Kreisgebiet grundsätzlich untersagt. Ausgenommen ist die Erft einschließlich der von ihr abzweigenden und wieder einmündenden Gewässer.
Hintergrund sind die niedrigen Wasserstände nach ausbleibenden Niederschlägen und teils sehr hohen Temperaturen. Dadurch verschlechtern sich Wassermenge, Wassertiefe und Wasserqualität. Für Fische, Kleinstlebewesen und Wasserpflanzen kann dies erhebliche Folgen haben.
Das Verbot umfasst Entnahmen mit Pumpen und Saugvorrichtungen, mit fahrbaren Behältern sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Das Tränken von Vieh bleibt erlaubt. Auch zulässige Entnahmen aus der Erft oder auf Grundlage bestehender Erlaubnisse sollen nach Angaben der Behörden auf das notwendige Mindestmaß begrenzt werden.