
Ein bereits abgeschlossen geglaubter Komplex um eine Brühler Drogenbande beschäftigt erneut das Landgericht Köln. Dabei geht es nicht um die rechtskräftige Gefängnisstrafe eines verurteilten Mannes, sondern ausschließlich um die Frage, in welchem Umfang ihm Vermögenswerte aus den Straftaten zugerechnet und eingezogen werden dürfen.
Das Landgericht hatte 2024 entschieden, Vermögen im Wert von rund 170.000 Euro einzuziehen. Gegen diese Entscheidung legte der Verurteilte über seinen Rechtsanwalt Revision ein. Der Bundesgerichtshof beanstandete nach dem Bericht die bisherige Berechnung: Die Kölner Richter hätten nicht ausreichend nachvollziehbar erläutert, wie die festgesetzte Summe beziehungsweise der Wert der sichergestellten Gegenstände ermittelt wurde.
Deshalb muss das Landgericht den Teil des Verfahrens zur Vermögenseinziehung neu aufrollen. Für die erneute Verhandlung sind zwei Prozesstage vorgesehen. Die bereits ausgesprochene Haftstrafe steht dabei nicht zur Diskussion.
Der Mann war 2021 zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts gehörte er zu einer Bande, die mit größeren Mengen Marihuana, Amphetaminen und Kokain gehandelt hatte. Zusätzlich wurde er wegen Waffenbesitzes verurteilt. Zwei weitere Beteiligte erhielten ebenfalls mehrjährige Haftstrafen.
Dem ursprünglichen Verfahren waren umfangreiche Ermittlungen des Landeskriminalamts und örtlicher Fahnder vorausgegangen. Im Juni 2020 durchsuchte ein größeres Polizeiaufgebot mehrere Wohnungen und Gebäude in Brühl. Die nun anstehende Verhandlung soll ausschließlich klären, welche Vermögenswerte rechtssicher den abgeurteilten Taten zugeordnet werden können.