Symbolbild: Gärtner schneidet im Herbst eine Hecke entlang eines Gehwegs zurück
Erftpost

Seit dem Ende der gesetzlichen Vogelschutzzeit sind umfassendere Rückschnitte an Bäumen, Hecken und Sträuchern wieder möglich. Die Stadt Pulheim erinnert Grundstückseigentümer daran, überhängende Pflanzen so zurückzuschneiden, dass Straßen, Gehwege und Radwege sicher nutzbar bleiben. Der zulässige Zeitraum reicht grundsätzlich vom 1. Oktober 2026 bis zum 28. Februar 2027.

Unabhängig davon muss gefährlicher Überwuchs jederzeit beseitigt werden, wenn etwa Verkehrszeichen verdeckt sind oder die Sicht von Verkehrsteilnehmenden eingeschränkt wird. Auch dabei gelten die artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und die Pulheimer Baumschutzsatzung.

Vor größeren Pflegearbeiten sollen Gehölze aus sicherer Entfernung auf Tiere und Nester kontrolliert werden. Bodennahes Gebüsch kann beispielsweise als Winterquartier für Igel dienen. Die Stadt warnt zudem davor, dass sich in Hecken Nester der Asiatischen Hornisse befinden können. Werden sie durch Schnittarbeiten oder Erschütterungen gestört, können die Tiere ihre Kolonie gemeinsam verteidigen.

Bei einem verdächtigen Nestfund sollen die Arbeiten sofort eingestellt werden. Das Amt für Grünflächen, Umwelt- und Klimaschutz berät unter gruenflaechenamt@pulheim.de zum weiteren Vorgehen und zur professionellen Entfernung. Das Beitragsbild ist ein von Erftpost erstelltes Symbolbild.

Quelle: Stadt Pulheim →
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