
Gemeinnützige Vereine und Organisationen in Bedburg können künftig regelmäßig Fördermittel aus dem neuen Windpark an der A44n beantragen. Nach Angaben von Radio Erft stehen dafür 67.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Zahlung ist für die ersten 20 Betriebsjahre sowie zusätzlich für das Jahr der Inbetriebnahme vorgesehen.
Der Windpark umfasst neun Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 60 Megawatt. Auch eine zehnte Windenergieanlage beteiligt sich an dem Fördermodell. Unterstützt werden können gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Organisationen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Bedburg.
Für einzelne Vorhaben sind Zuschüsse zwischen 2.000 Euro und 33.500 Euro vorgesehen. Über die Vergabe entscheidet ein Gremium nach den veröffentlichten Förderbedingungen. Die erste Bewerbungsfrist endet am 8. November 2026. In den folgenden Jahren soll das reguläre Antragsfenster jeweils vom 1. Mai bis zum 31. August laufen.
Die Förderung ist zweckgebunden und soll lokale Projekte ermöglichen, die dem Stadtgebiet zugutekommen. Interessierte Organisationen sollten vor der Antragstellung prüfen, ob sie die Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen erfüllen und welche Unterlagen für das konkrete Vorhaben verlangt werden.