Eltern und Kinder bei der Grundschulanmeldung als Symbolbild
Erftpost

In Pulheim beginnt die Anmeldung der künftigen Erstklässler für das Schuljahr 2027/28. Der vorgesehene Anmeldezeitraum reicht vom 11. September bis zum 15. November 2026. Die einzelnen Grundschulen vergeben innerhalb dieses Zeitfensters eigene Gesprächstermine.

Schulpflichtig werden grundsätzlich Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren wurden. Auch Eltern jüngerer Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Aufnahme beantragen. Über die tatsächliche Schulreife wird im vorgesehenen Verfahren entschieden.

Zum Termin sollen die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, ein Nachweis über den Masernschutz und das von der Stadt versandte Anmeldeformular mitgebracht werden. Falls eine Betreuung im offenen Ganztag gewünscht wird, können weitere Unterlagen erforderlich sein. Eltern sollten die Hinweise ihrer Wunschschule vorab prüfen.

Feste Schuleinzugsbereiche bestehen in Pulheim nicht. Familien können daher eine Grundschule auswählen; ein Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule entsteht daraus jedoch nicht. Entscheidend sind die verfügbaren Plätze und die rechtlichen Aufnahmekriterien. Informationsveranstaltungen und Tage der offenen Tür können bei der Auswahl helfen.

Quelle: Stadt Pulheim →
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