Leerer Sitzungssaal mit gebogenen Tischen, Mikrofonen und Ausschussunterlagen
Erftpost

Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises muss seine neun freiwilligen Fachausschüsse auflösen und neu bilden. Auslöser ist eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Köln aus dem August 2026. Das Gericht beanstandete die bisherige Besetzung der jeweils 15-köpfigen Gremien, weil die politischen Kräfteverhältnisse des Kreistags darin nicht hinreichend abgebildet wurden und die Gründe für die gewählte Ausschussgröße bei der damaligen Entscheidung nicht ausreichend dokumentiert waren.

Die Größe von 15 Sitzen wurde dabei nicht grundsätzlich für unzulässig erklärt. Auch der Umstand, dass die aus zwei Mitgliedern bestehende BSW-Gruppe keinen eigenen Ausschusssitz erhielt, ist nach der gerichtlichen Begründung für sich genommen rechtlich nicht zu beanstanden. Entscheidend war vielmehr, dass der Kreistag als zuständiges Kollegialorgan seine Abwägung und die sachlichen Gründe für die Verkleinerung von zuvor 17 auf 15 Mitglieder nicht nachvollziehbar festgehalten hatte. Dadurch stand nach Auffassung des Gerichts ein Verstoß gegen das Willkürverbot im Raum.

Kreisdirektor Michael Vogel verweist auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem März 2026 zu einem vergleichbaren Fall in Bochum. Diese habe neue Leitlinien formuliert, die bei der Konstituierung des Rhein-Erft-Kreistags im November 2025 noch nicht bekannt gewesen seien. Die Entscheidung über die Ausschussgröße liege beim Kreistag und nicht beim Kreisdirektor. Nach Vogels Einschätzung kann unter den neuen Vorgaben nahezu jede denkbare Größe rechtliche Risiken bergen, wenn ihre Auswirkungen auf die Sitzverteilung nicht sorgfältig geprüft und begründet werden.

Der Kreistag verzichtet auf eine Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung. Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP/Freien Wählern sowie die SPD hatten bereits im August erklärt, den gerichtlichen Weg nicht fortsetzen zu wollen. Die neue Größe und Besetzung der Ausschüsse soll voraussichtlich in der regulären Kreistagssitzung am 8. Oktober beraten und beschlossen werden. Die SPD hat eine Rückkehr zu 17 Mitgliedern vorgeschlagen; eine endgültige Festlegung steht noch aus.

Für bereits getroffene Entscheidungen entsteht nach Angaben des Kreisdirektors kein nachträgliches Anfechtungsrisiko allein wegen der beanstandeten Ausschussbildung. Die freiwilligen Fachausschüsse bereiten Beratungen vor, besitzen nach der Kreisordnung aber keine eigene abschließende Entscheidungskompetenz. Kreisausschuss und Kreistag können weiterarbeiten. Bis zur Neubildung kann sich jedoch die fachliche Vorbereitung einzelner Themen verzögern. Zugleich muss der Kreistag berücksichtigen, dass größere Gremien zusätzliche Aufwendungen verursachen.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger / Kölnische Rundschau →
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