
Der Rhein-Erft-Kreis hat das Inverkehrbringen tabakfreier Nikotinbeutel im gesamten Kreisgebiet untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt seit Mittwoch, 30. September 2026. Erfasst sind der Verkauf im stationären Handel, der Online- und Versandhandel sowie die kostenlose Abgabe.
Die kleinen Portionsbeutel werden zwischen Oberlippe und Zahnfleisch oder in die Wangentasche gelegt. Obwohl sie keinen Tabak enthalten, geben sie Nikotin ab, das über die Mundschleimhaut und geschluckten Speichel in den Körper gelangt.
Nach Angaben des Kreises sind die Beutel als neuartige Lebensmittel nicht zugelassen. Die Kreisverwaltung bewertet sie zudem wegen möglicher gesundheitlicher Folgen als nicht sichere Lebensmittel. Nikotin kann abhängig machen; zu den möglichen Beschwerden zählen Übelkeit, Schwindel und Erbrechen. Besonders gefährdet sind Kinder, Jugendliche und Menschen, die bislang kein Nikotin konsumieren.
Verbraucher sollen vorhandene Nikotinbeutel nicht verwenden und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. Hat ein Kind einen Beutel in den Mund genommen oder verschluckt, verweist der Kreis auf den Giftnotruf Bonn unter 0228 19240. Bei schweren Beschwerden ist der Notruf 112 zu wählen. Hinweise auf Verkaufsstellen nimmt die Lebensmittelüberwachung des Rhein-Erft-Kreises entgegen.