Wasserzähler wird für die Jahresabrechnung abgelesen
Erftpost

Die Stadtwerke Hürth beginnen am 2. November 2026 mit der Erfassung der Wasserzählerstände für die Jahresabrechnung. Kundinnen und Kunden können ihren aktuellen Stand bis zum 4. Januar 2027 übermitteln. Maßgeblich ist der Wert am jeweils eingebauten Zähler; er bildet die Grundlage für die Abrechnung des tatsächlichen Wasserverbrauchs im Jahr 2026.

Damit der selbst abgelesene Wert sicher in die Abrechnung einfließt, empfehlen die Stadtwerke eine Meldung bis zum 15. Dezember 2026. Zwischen diesem empfohlenen Termin und dem endgültigen Ende der Ableseperiode liegt damit noch ein zeitlicher Puffer. Haushalte sollten Zählernummer und Stand sorgfältig dem richtigen Anschluss zuordnen und die Angaben vor dem Versand prüfen.

Die Übermittlung ist per E-Mail an ablesung@swhuerth.de oder auf dem Postweg möglich. Eine persönliche Vorsprache oder ein Besuch durch Ablesepersonal wird in der aktuellen Mitteilung nicht als notwendiger Weg genannt. Wer per E-Mail meldet, sollte die Angaben so übermitteln, dass der Zähler dem jeweiligen Kundenkonto eindeutig zugeordnet werden kann.

Geht bis zum Ende der Frist kein Zählerstand ein, wird der Verbrauch für die Jahresabrechnung rechnerisch geschätzt. Eine Schätzung kann vom tatsächlichen Verbrauch abweichen. Wer dies vermeiden möchte, sollte den Zähler frühzeitig ablesen und die Mitteilung nicht bis zu den Feiertagen oder den letzten Tagen der Ableseperiode aufschieben.

Quelle: Stadtwerke Hürth →
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