Neutrales redaktionelles Bild eines Gerichtsflurs mit Akten und Justizwaage
Erftpost

Das Landgericht Köln hat einen 68 Jahre alten Mann aus Frechen wegen Totschlags zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Mann seine 58-jährige Partnerin am 22. April in seiner Wohnung getötet. Unmittelbar danach rief er selbst den Notruf und legte ein Geständnis ab.

Der Angeklagte gab an, auf den Wunsch der Frau gehandelt zu haben. Das Schwurgericht ging davon aus, dass die Tat auf ihrem Sterbewunsch beruhte, sah sie wegen einer bekannten schweren psychischen Erkrankung jedoch nicht als einwilligungsfähig an. Deshalb wertete die Kammer den Vorgang als Totschlag. Das Motiv ordnete das Gericht laut dem Bericht als eine Verbindung aus Mitleid und Überforderung ein.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Kammer unter anderem das sofortige Geständnis, den zuvor unauffälligen Lebenslauf, die Betreuung der erkrankten Frau sowie die gezeigte Reue und Verantwortungsübernahme. Der forensische Gutachter hatte dem Mann volle Schuldfähigkeit attestiert.

Der Haftbefehl wurde nach der Urteilsverkündung zunächst außer Vollzug gesetzt. Das Gericht stellte dem Verurteilten zudem die Möglichkeit eines offenen Vollzugs in Aussicht. Ob das Urteil rechtskräftig ist, ging aus der veröffentlichten Berichterstattung zunächst nicht hervor.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger →
Diese Meldung teilen